Laden

Scheidungsfolgenvereinbarungen / Eheverträge

Die Ehegatten haben die Möglichkeit die Folgen der Ehescheidung einvernehmlich zu regeln.

Zu den typischen Regelungsbereichen der Scheidungsfolgenvereinbarung gehören

  • Ehegattenunterhalt, sowohl Trennungs-, als auch nachehelicher Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Umgang und Sorgerecht
  • Ehewohnung einschließlich Nutzungsregelung und Entschädigung
  • Haushaltsgegenstände
  • güterrechtliche Vereinbarungen, wie Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens
  • Regelung gemeinsamer Schulden, Ausgleichsansprüche
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich,
  • erbrechtliche Regelung
  • steuerliche Folgen und
  • Kosten

Die Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Ausarbeitung von individuellen Scheidungsfolgenvereinbarungen an.

Auch unabhängig von einer konkreten Scheidungssituation sind familienrechtliche Vereinbarungen möglich. Das Gesetz gewährt in nahezu allen Bereichen Verein- barungs- und Vertragsfreiheit. Vereinbarung zum Güterrecht, Versorgungsausgleich oder Nachscheidungsunterhalt sind auch schon vor Eheschließung möglich und in manchen Fällen notwendig, beispielwese wenn ein Unternehmen oder erhebliches Vermögen vorhanden sind.

Die Möglichkeit oder Notwendigkeit von ehevertraglichen Regelungen kann ich gern mit Ihnen im Rahmen der Beratung erörtern. Gern kann ich für Sie einen Ehevertrag individuell entwerfen und Ihnen bei der Beurkundung behilflich sein.

Sie können mich gern diesbezüglich unverbindlich ansprechen.