Laden

Eheliches Güterrecht

Das deutsche Güterrecht sieht die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand vor.

Besteht keine abweichende ehevertragliche Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach jeder Ehegatte Eigentümer seines in der Ehe erworbenen Vermögens bleibt und am Ende des Güterstands der Zugewinn hälftig geteilt wird. Bei ausländischen Staatsbürgern sind der güterrechtliche Status und dessen Folgen sorgfältig zu prüfen, zumal die ausländischen Rechtsordnungen begünstigende Regelungen enthalten können.

Aufgrund meiner langjährigen Praxis auf dem Gebiet des internationalen Familien- rechts verfüge ich über fundiertes Wissen zum internationalen Güterrecht und bin Ihnen bei Ihren Rechtsproblemen gern behilflich.