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Das materielle Scheidungsrecht gehört zum Grundwissen eines jeden Fachanwalts für Familienrecht.
Die Ehegatten haben die Möglichkeit die Folgen der Ehescheidung einvernehmlich zu regeln.
Die Zeit nach der Trennung der Eheleute ist mit verschiedenen rechtlichen Veränderungen verbunden.
Das deutsche Güterrecht sieht die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand vor.
Nach der Trennung der Eltern können Fragen des Umgangs oder der elterlichen Sorge klärungsbedürftig sein.
Fundierte Kenntnisse zum Verfahrensrecht sind für eine Interessenwahrnehmung im Familienrecht unabdingbar.
Fragen zum Leistungsspektrum der Kanzlei beantworte ich Ihnen natürlich unverbindlich telefonisch oder per E-Mail.