Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen. Nach Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht auf Berichtigung. Art. 17 DSGVO gibt Ihnen das Recht, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Diese Rechtsfolgen kommen nicht in Betracht, wenn die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO. Das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DAGVO besteht nach § 35 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG) nicht, soweit eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Daten verpflichtet. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Beachten Sie aber, dass der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seine Aufsicht über die Gerichte nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden, also nur bei verwaltungsbezogenen Angelegenheiten.